Betreuung

Eine Betreuung ist kein Weltuntergang. Sie kann eine Chance sein...mit einer professionellen Begleitung.

Jeder kennt die Problematik aus den Medien, dem Bekanntenkreis oder aus der Familie:

Ein Schlaganfall, ein Unfall, das Nachlassen der geistigen Kräfte oder ein sonstiges Ereignis. Die Folge ist, dass die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen.

Es „droht“ eine Betreuung. Die Betreuung ist lediglich eine rechtliche Unterstützung. So mancher Betreuer/in schießt über das Ziel hinaus und die Betreuten empfinden die Betreuung als Bevormundung.

Mit einer über mehrere Jahrzehnte erworbenen Erfahrung unterstütze ich Sie als Berufsbetreuer/Rechtsanwalt bei der Bewältigung des Alltags und nehme ihre Interessen wahr. Dazu gehört u.a. die Vertretung in Vermögens-, Rechts- und Steuerangelegenheiten, sei es im Rahmen einer Verwaltung von Grundbesitz, Mietobjekten oder anderem Vermögen, oder der Regelung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.

Auf folgende Arten kann ich für Sie tätig werden:

als gerichtlich zu bestellender Berufsbetreuer, da man seinen Betreuer selbst auswählen kann wie z.B. durch eine Betreuungsverfügung,

als Vermögensverwalter,

als anwaltlicher Berater und Beistand des Laienbetreuers (z.B. eines Familienmitglieds).

Eine Betreuung kann jeden aufgrund von Krankheit, Unfall, usw. betreffen. Sorgen Sie deshalb mit einer Betreuerverfügung vor und legen Sie fest, welche Wünsche Sie haben und wie Ihr Betreuer diese umzusetzen hat.

"Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben."

 

Bertrand Russell

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