Familienrecht

Die Zeiten haben sich geändert. Das Versprechen „bis der Tod uns scheidet“ ist heute nicht mehr so von Bedeutung. So manches Paar sieht das Eheversprechen auch nur für eine gewissen Lebensabschnitt. Die zunehmende finanzielle Unabhängigkeit der Frauen führt dazu, daß eine Ehe nicht in einer Zweckgemeinschaft bis zum Tod endet.

Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, daß es mittlerweile auch viele „Online-Scheidungen“ gibt.

Online-Scheidung bedeutet nicht, daß Sie nicht bei Gericht erscheinen müssen. Der Gerichtstermin ist hier jedoch der einzige Termin, wo Sie persönlich erscheinen müssen.

Lediglich die Abwicklung der Formalitäten mit dem Rechtsanwalt erfolgt online.

Zu beachten ist jedoch, daß eine „online-Scheidung“ nicht günstiger ist. Es fallen die gleichen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren an. Sie sparen sich lediglich die Besprechnungstermine, für die Sie eventuell sogar Urlaub nehmen müssen.

 

Schwerpunkte:
  • Ehescheidung – auch online

  • Trennungsvereinbarungen

  • Eheverträge*

  • Scheidungsfolgenvereinbarungen*

  • Vermögensauseinandersetzung

*auf Wunsch in Zusammenarbeit mit dem Notar

 

 

 

"Wenn man Zehntausend Vorschriften erlässt, vernichtet man jede Achtung für das Gesetz." Winston Churchill

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